Kreisverband Cuxhaven
21.01.2014 Städte und Gemeinden entlasten!
Cuxhaven. „Wir unterstützen als örtlicher Kreisverband mit Vehemenz die Absicht des Bundesvorstands, sich dafür einzusetzen, dass die Kommunen dauerhaft (im Neudeutschen nachhaltig genannt) von Aufgaben entlastet werden, die der Bund beschließt, den Kommunen jedoch den dafür notwendigen Ausgleich nicht zur Verfügung stellt.“
Dies erklärten die Kreisvorsitzenden Albrecht Harten (CDU Cuxhaven) und Hans-Volker Feldmann (CDU Otterndorf) als Ergebnis einer Vorstandssitzung der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV).
Mit dem Koalitionsvertrag in Berlin beginnt das neue Jahr gut für unsere Gemeinden, Städte und Kreise: Mit der letzten Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund erhöht sich die Entlastung der Kommunen um 1,1 Mrd. €. Damit wird erreicht, dass ab sofort jährlich ein zusätzlicher Gestaltungsspielraum von 5 Mrd. € auf der kommunalen Ebene entsteht.
Allerdings erleben wir, dass diese Mittel, die aus verfassungsrechtlichen Gründen nur über die Länder zu den Kommunen gelangen können, in manchen Bundesländern zum Teil in die Landeskasse umgeleitet werden. Daher muss für uns in Niedersachsen das Ziel sein, dass die Entlastung auch tatsächlich vor Ort ankommt. Auf Bundesebene war mit der Grundsicherung immer allein die Entlastung der Kommunen, nicht der Länder beabsichtigt gewesen.
Dies soll insbesondere bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen geschehen. Der Koalitionsvertrag sieht eine Entlastung von jährlich 5 Mrd. € im Rahmen eines Bundesteilhabegesetzes vor. Bereits vor der Verabschiedung dieses Gesetzes verspricht die große Koalition, mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von 1 Mrd. € pro Jahr zu beginnen. Die Länder dürfen also nicht aus der Pflicht entlassen werden. Schließlich sind sie in allererster Linie die Länder in der Verantwortung, für eine aufgabengerechte Finanzierung der Kommunen zu sorgen. Damit die Länder und Gemeinden die Aufgaben bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen können, ist verabredet, die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von 6 Mrd. € zu entlasten. Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren Bedarfs aufgestockt. Auch hier gilt es, den kommunalen Anteil bei den Ländern abzuholen.